Wer Steuern sparen möchte, kann sich beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Ganz neu auf der Liste der geldwerten Vorteile ist der Gesundheitszuschuss, den es seit Jahresbeginn (2009) gibt.
Bis zu 500 Euro jährlich kann ein Arbeitgeber jetzt für die Gesundheitsvorsorge jedes einzelnen Mitarbeiters ausgeben - ganz gleich, ob Kurse vom Betrieb oder außerhalb angeboten werden.
Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen oder Fitnessstudios dürfen aber nicht bezuschusst werden.
Was steuerfrei bis zur 500-Euro-Grenze in Anspruch genommen werden darf, sind beispielsweise
1) Massagen
2) ein gesundes Frühstück am Arbeitsplatz (naja!!!)
3) Kurse fürs Rücken- oder Bauchtraining
4) Kurse für Yoga
5) Kurse für Tai-Chi, Qi-Gong
6) Kurse für Entspannungstechniken
7) Kurse zur Raucherentwöhnung
8) Kurse zur Konfliktbewältigung.
Kurzum: alles, was die Krankenkassen auch fördern dürfen.
Sprechen Sie ruhig mit Ihrem Steuerberater über diese Möglichkeit.
Samstag, 18. Juli 2009
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